Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Madelblick 20
99819 Krauthausen
§2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung agiert als Förderstiftung im Sinne des §58 Nr.1 AO,indem sie einer anderen
Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen
Stiftungen, Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Im
Weiteren kann sie auch mildtätig wirken. Sie fördert Jugendhilfe, dient der Pflege von Kunst
und Kultur, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, der Erziehung, der Volks- und
Berufsbildung, des Sports sowie der Brauchtumspflege. Das geschieht durch die Beschaffung
und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer
anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, sofern diese einen oder mehrere der o.g. Zwecke
verwirklichen. Die Beschaffung von Mitteln für eine beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst
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steuerbegünstigt ist. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das aktuelle Gebiet der
Einheitsgemeinde Krauthausen mit seinen Ortsteilen Ütteroda, Pferdsdorf/Spichra und den
Ortslagen Lengröden sowie Deubachshof. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende
Regionen ist möglich. Sollten im Rahmen einer Gebietsreform Ortsteile der Einheitsgemeinde
Krauthausen zwangsweise einer anderen Gemeinde zugeordnet werden als zum Ort
Krauthausen, werden auch sie weiterhin vom Förder- und Tätigkeitsbereich der Stiftung in
ihren Grenzen zur Zeit der Stiftungsgründung erfasst. Sofern dagegen ein Ortsteil sich freiwillig
einer anderen Gemeinde zuordnen lässt als dem Ort Krauthausen, wird sie vom
Tätigkeitsbereich der Stiftung ausgeschlossen.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden die eventuell später eingebrachten Immobilien, wie
auch Kapitalerträge aus dem Grundstockvermögen sowie evtl. Miet- und Pachteinahmen
herangezogen.
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an folgende Grundsätze:
1. Förderung der Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen
Sportanlagen (Sporthalle, Schwimmbäder, Sportplätze, Freizeitplätze, Teichanlagen
usw.) sowie der sportlichen und gesundheitsfördernden Aktivitäten für alle
Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse,
Training für Fußball und sonstige Sportarten);
2. Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Kunst;
3. Förderung der Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter
Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung;
4. Förderung von Jugendprojekten, vornehmlich der Jugendverbände und Vereine durch
finanzielle und ideelle Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von
Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der
Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der
Gemeinde;
5. Förderung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen
und Bildungseinrichtungen sowie Spielplätzen, insbesondere bei der Materialbeschaffung, Essensversorgung, Exkursionen usw.;
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele
hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten
Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße
verwirklicht werden. Da die Stiftung nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann,
entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen
Projekte.
§7 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen.
(2) Die Amtszeit der Organmitglieder, die entsprechend § 8 Abs. 1 (Vorstand) und § 9 Abs. 1
(Kuratorium) bestimmt werden, beträgt fünf Jahre.
§8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf (5) und höchstens sieben (7) Mitgliedern.
Vorstandsmitglieder müssen ihren Wohnsitz im Gebiet der jetzigen Einheitsgemeinde
Krauthausen haben. Das Kuratorium wählt den Vorstand.
Vorrang als Mitglieder des Vorstandes haben amtierende:
- Bürgermeister/in
- Beigeordnete
- Ortsteilbürgermeister/in
- Gemeinderatsmitglieder.
- Ortsteilräte
Sollte die mindeste Anzahl (5), nicht mit vorrangigen Vorstandsmitgliedern erreicht werden,
so müssen durch das Kuratorium noch weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden.
...
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
...
Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass
grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung
wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren
Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des
stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.
(4) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mitglieder: 5-7
Mitglieder: 9-15
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.