Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Stiftung Lebenswertes Krauthausen - Thüringen
Sitz:
Krauthausen
Anschrift
Herr Frank Moenke
Madelblick 20
99819 Krauthausen
Stiftungszweck:

§2

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung agiert als Förderstiftung im Sinne des §58 Nr.1 AO,indem sie einer anderen

Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen

Stiftungen, Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Im

Weiteren kann sie auch mildtätig wirken. Sie fördert Jugendhilfe, dient der Pflege von Kunst

und Kultur, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, der Erziehung, der Volks- und

Berufsbildung, des Sports sowie der Brauchtumspflege. Das geschieht durch die Beschaffung

und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer

anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine

juristische Person des öffentlichen Rechts, sofern diese einen oder mehrere der o.g. Zwecke

verwirklichen. Die Beschaffung von Mitteln für eine beschränkt oder unbeschränkt

steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst

1

steuerbegünstigt ist. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das aktuelle Gebiet der

Einheitsgemeinde Krauthausen mit seinen Ortsteilen Ütteroda, Pferdsdorf/Spichra und den

Ortslagen Lengröden sowie Deubachshof. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende

Regionen ist möglich. Sollten im Rahmen einer Gebietsreform Ortsteile der Einheitsgemeinde

Krauthausen zwangsweise einer anderen Gemeinde zugeordnet werden als zum Ort

Krauthausen, werden auch sie weiterhin vom Förder- und Tätigkeitsbereich der Stiftung in

ihren Grenzen zur Zeit der Stiftungsgründung erfasst. Sofern dagegen ein Ortsteil sich freiwillig

einer anderen Gemeinde zuordnen lässt als dem Ort Krauthausen, wird sie vom

Tätigkeitsbereich der Stiftung ausgeschlossen.

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden die eventuell später eingebrachten Immobilien, wie

auch Kapitalerträge aus dem Grundstockvermögen sowie evtl. Miet- und Pachteinahmen

herangezogen.

Die Förderung erfolgt in Anlehnung an folgende Grundsätze:

1. Förderung der Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen

Sportanlagen (Sporthalle, Schwimmbäder, Sportplätze, Freizeitplätze, Teichanlagen

usw.) sowie der sportlichen und gesundheitsfördernden Aktivitäten für alle

Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse,

Training für Fußball und sonstige Sportarten);

2. Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Kunst;

3. Förderung der Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter

Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung;

4. Förderung von Jugendprojekten, vornehmlich der Jugendverbände und Vereine durch

finanzielle und ideelle Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von

Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der

Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der

Gemeinde;

5. Förderung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen

und Bildungseinrichtungen sowie Spielplätzen, insbesondere bei der Materialbeschaffung, Essensversorgung, Exkursionen usw.;

Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele

hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten

Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße

verwirklicht werden. Da die Stiftung nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann,

entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen

Projekte.

Vertretungsberechtigung:

§7 Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen.

(2) Die Amtszeit der Organmitglieder, die entsprechend § 8 Abs. 1 (Vorstand) und § 9 Abs. 1

(Kuratorium) bestimmt werden, beträgt fünf Jahre.

§8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf (5) und höchstens sieben (7) Mitgliedern.

Vorstandsmitglieder müssen ihren Wohnsitz im Gebiet der jetzigen Einheitsgemeinde

Krauthausen haben. Das Kuratorium wählt den Vorstand.

Vorrang als Mitglieder des Vorstandes haben amtierende:

- Bürgermeister/in

- Beigeordnete

- Ortsteilbürgermeister/in

- Gemeinderatsmitglieder.

- Ortsteilräte

Sollte die mindeste Anzahl (5), nicht mit vorrangigen Vorstandsmitgliedern erreicht werden,

so müssen durch das Kuratorium noch weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden.

...

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

...

Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass

grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung

wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren

Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des

stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.

(4) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe
Vorstand

Mitglieder: 5-7

Kuratorium

Mitglieder: 9-15

Tag der Errichtung:
27.05.2014
Satzung geändert am:
27.05.2014; 10.24.11.2022

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
997
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Zurück zur Übersicht

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: