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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Stiftung "Miteinander leben - Füreinander da sein"

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Stiftung "Miteinander leben - Füreinander da sein"
Sitz:
Suhl
Anschrift
MR Bärbel Strauch
Rimbacher Str. 19
98527 Suhl
Stiftungszweck:

§2

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtwesens (§ 52 Abs.2, Nr.9 AO), der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs.2, Nr.4 AO), die Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) und im Zusammenhang damit die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs.2, Nr.25 AO).

(2) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs.1 5. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr.1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszweckes Zweckbetriebe unterhalten oder sich an solchen beteiligen.

(3) Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Aktivitäten verwirklicht:

- Schaffung und Erhaltung von Begegnungsstatten für Senioren und Menschen in besonderen Lebenslagen

- Förderung und Organisation verschiedenster Formen von Nachbarschaftshilfen

- Förderung von Selbsthilfegruppen für Menschen jeden Alters

- Förderung und Erhaltung von Kinder- und Jugendeinrichtungen

- Förderung und Erhaltung von Einrichtungen der Daseinsfürsorge

- Förderung von offenen Tagestreffs für Menschen jeden Alters

- Organisation der Hilfe und Förderung für sozial benachteiligte Menschen jeden Alters

- Unterhaltung von Kindergarten, Jugendeinrichtungen, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen.

(4) Die Stiftung kann auch Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts beschaffen (~ 58 Nr.1 AO). Die Mittelbeschaffung erfolgt zur Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke.

 

§3

Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne ¿steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Vertretungsberechtigung:

§6

Stiftungsorganisation

(1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.

(2) Die Stiftung kann zur Erledigung ihrer Aufgaben unentgeltlich oder entgeltlich Hilfspersonen beschäftigen oder die Erledigung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, soweit dies die Ertragslage zulässt.

(3) ...

 

§7

Der Stiftungsrat

(1) ...

(5) Seiner Beschlussfassung unterliegen außerdem:

a) ¿

b) ¿

c) die Entlastung bzw. die Abberufung des Vorstandes

d) ...

(6) ¿

 

§8

Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus drei natürlichen Personen. Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Er hat ihr Wohl und ihre Belange in jeder Hinsieht wahrzunehmen und zu fördern.

¿

Der erste Vorstand der Stiftung wird durch Beschluss des Vorstandes der Volkssolidarität Regionalverband Südthüringen e.V. anlässlich der Stiftungsgründung bestimmt. Ansonsten werden die Mitglieder des Vorstandes vom Stiftungsrat gewählt.

(2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende.

¿

(3) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstands bis zur Wahl seiner Nachfolger im Amt.

(4) ...

(5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch seine Mitglieder je einzeln.

¿

 

Organe
Vorstand

Mitglieder: 3

Stiftungsrat

Mitglieder: 3-5

Tag der Errichtung:
07.08.2014
Satzung geändert am:
./.

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
999
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
11.08.2014
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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