Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena
Sitz:
Jena
Anschrift
Paul-Schneider-Straße 5
07747 Jena
Stiftungszweck:

§ 2 

Stiftungszweck 


(1) Zweck der Stiftung ist die Verbesserung der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen durch die Förderung von ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Jena und Umgebung. Die Stiftung ist auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge und Gesundheitspflege tätig, sie fördert die Wissenschaft und Forschung auf diesen Gebieten. Ihr obliegen mildtätige Zwecke im Rahmen der Unterstützung bedürftiger Personen. Mit Hospiz- und Palliativeinrichtungen soll für unheilbar kranke Menschen durch bestmögliche Linderung körperlicher und seelischer Leiden ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zu ihrem Tod, wenn gewünscht gemeinsam mit ihren Angehörigen, erreicht werden. Der Stiftungszweck kann durch eigene Projekte ebenso wie durch Unterstützung anderer Projektträger oder auch sonstige, dem Zweck verbundene, Institutionen mit denselben Zielen erreicht werden. 

(2) Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: 

1. Unterstützung, sowie bei gesicherter Finanzierung Errichtung und Betrieb stationärer und

ambulanter Hospiz- und Palliativeinrichtungen in eigener Trägerschaft oder in Trägerschaft anderer, soweit hierdurch der in Abs. 1 genannte Zweck verwirklicht werden kann. Als solche förderungswürdige Einrichtungen sind auch mobile Dienste zur Versorgung des zu fördernden Personenkreises möglich. 

2. Unterstützung der betroffenen Menschen und deren Angehörigen sowie der diesen

dienenden Institutionen während der Begleitung als auch in der Phase der Trauer und

nach dem Tod. 

3. Schaffung und Förderung eines für die Betreuung positiven Umfeldes einschließlich der

Möglichkeit des Zusammenlebens mit den Angehörigen. 

4. Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen der in der Hospizarbeit bzw. Palliativversorgung tätigen Personen. 

5. Ausschreibung von Forschungsarbeiten, Vergabe von Forschungsaufträgen im Hinblick

auf den Stiftungszweck. 

6. Vergabe von Preisen an Personen, die sich auf dem Gebiet des von der Stiftung geförderten Zweckes besonders verdient gemacht haben.

7. Vergabe von Stipendien an Personen, die Bildung und Forschung auf den in Abs.1 genannten Gebieten betreiben. 

8. Durchführung nationaler und internationaler Tagungen, Ausstellungen, Symposien und

Gesprächskreise zur Förderung des Gedankenaustausches und der Nutzung für die in Abs.1 genannten Zwecke. 

9. Verbreitung und Verankerung der Hospiz- und Palliativkonzepte im Sinne eines

innerfamiliären und gesellschaftlichen Bewusstseinswandels. 

10. Förderung der Öffentlichkeitsarbeit für die von der Stiftung zu erfüllenden Zwecke. 

(3) Die in Absatz 2 genannten Förderzwecke können sowohl in eigener Trägerschaft und

Organisation wie auch durch Unterstützung anderer Träger und Veranstalter (Z.B. Förderung

des Hospizvereines Jena, diverse Altersheime) erreicht werden, sofern hierdurch der

Gemeinnützigkeitszweck nicht beeinträchtigt wird.

(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,

Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls

steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.

(5) Über die Form und Art der Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von

Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. 

(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Vertretungsberechtigung:

§ 7 

Stiftungsorgane 


(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien

ist ausgeschlossen.


(2) - (6) ...



§ 8 

Vorstand 


(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) höchstens fünf (5) Mitgliedern. Die

Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Gründungsvorstandes, der einschließlich der

Amtszeit in dem Stiftungsgeschäft bestimmt ist, vom Kuratorium berufen. Die Amtszeit der

künftigen Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. 


(2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden

Vorsitzenden. 


(3) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 


(4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung

gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern

gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und

Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem

weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung

des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.


(5) - (11) ...

Organe
Vorstand

Mitglieder: 3-5

Kuratorium

Mitglieder: 3-15

Tag der Errichtung:
29.06.2015

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
1017
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
01.07.2015
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Zurück zur Übersicht

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: