Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
St. Johannesstift
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
37308 Schimberg, OT Ershausen
§ 7 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9). Bestimmte Entscheidungen treffen beide Organe gemeinsam (§ 10). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.
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§ 8 Der Stiftungsvorstand
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(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung nach Maßgabe des Absatzes 5 gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Stiftungsbeirat dem im Einzelfall zustimmt. ...
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(5) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind von den Beschränkungen des im § 181 BGB bereit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter haben jeweils Alleinvertretungsmacht, wobei im Innenverhältnis vereinbart wird, dass die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des Vorsitzenden des Vorstandes in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung tätig werden. ...
§4 Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind
1. der Vorstand und
2. das Kuratorium.
§5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden. Der Vorstand soll besondere
Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung
aufweisen. Er soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und
außergerichtlich. Er führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus. Bei der Verwaltung und
Anlage des Stiftungsvermögens hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu
beachten.
(3) Der Vorstand genießt im Außenverhältnis uneingeschränkte Vertretungsmacht. Im
lnnenverhältnis ist er hingegen nach Maßgabe der vom Kuratorium in der
Geschäftsordnung für den Vorstand festzulegenden zustimmungsbedürftigen
Rechtsgeschäfte sowie durch die bestehende Stiftungsaufsicht in seiner
Verfügungsbefugnis eingeschränkt.
Mitglieder: 5
Mitglieder: 5
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.