Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Familienstiftung Schönrich & Peterhänsel
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
07957 Langenwetzendorf
§ 2 Zweck der Stiftung und Destinatäre
(1) Zweck der Stiftung ist die angemessene Versorgung und Förderung der Destinatäre (Begünstigte) in allen Lebenslagen durch regelmäßige oder einmalige Zuwendungen in den Bereichen Gesundheit (z. B. Prävention), Bildung, Sport, Natur und Umwelt, Kunst und Kultur, Landwirtschaft und Ernährung sowie Dinge des täglichen Bedarfs.
(2) Der Zweck der Stiftung wird beispielsweise durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Bildungsreisen im In- und Ausland.
b) Förderung der schulischen, universitären und beruflichen Bildung und Ausbildung.
c) Unterstützung bei Gründung und Aufbau einer beruflichen Existenz.
d) Förderung von sportlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten nebst Zuschüsse für Ausstattung und Mitgliedsbeiträge.
e) Zuschüsse zu den Kosten einer Eheschließung sowie zur Geburt eines Kindes.
f) Finanzielle Unterstützung in allen Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger Bedürftigkeit.
9) Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätte.
h) Förderung des Bewusstseins für Natur- und Umweltschutz sowie der
Landwirtschaft und des Gartenbaus.
i) Förderung einer seelisch und physisch gesunden Lebensweise nebst Ernährung.
j) Bildung, Beteiligung oder Mitgliedschaften in Interessengemeinschaften.
k) Gründung, Erwerb oder Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen.
I) Gründung, Verwaltung, Beteiligung oder Mitgliedschaft in Organisationen (z.B. Stiftung, Verein, Verband, Genossenschaft).
(3) Die vorgenannten Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind weder verpflichtend noch abschließend. Die Stiftung kann vielmehr auch andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke zu verwirklichen.
(4) Den Zeitpunkt der Zuwendungen an die Destinatäre sowie deren Art und Höhe
beschließt der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.
(5) Zuwendungen an die Destinatäre erfolgen freiwillig; diese haben keinen klagbaren
Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung, auch dann nicht, wenn die Stiftung wiederholt über längere Zeit Leistungen gewährt hat. Dies gilt auch für die Stifter.
(6) Die Destinatäre sind
a) die Stifter,
b) ihre Kinder und
c) die Abkömmlinge der in b) genannten Kinder.
7) Der Kreis der Destinatäre kann erweitert werden, wenn
a) nur noch ein Destinatär vorhanden ist,
b) der Charakter der Familienstiftung bewahrt bleibt,
c) die Stifter oder ihre Erben einer Erweiterung zustimmen, und
d) die Aufsichtsbehörden eine Erweiterung genehmigen.
§ 4 Organe der Stiftung
(1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ...
§ 5 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Personen. ....
§ 7 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand führt den Stifterwillen aus und beschließt im Rahmen und nach
Maßgabe der Stiftungsgesetze und dieser Satzung. Er hat den Zweck der Stiftung so wirksam wie möglich zu erfüllen.
(2) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 26, 86 BGB). Er
vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Seine Mitglieder sind
einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der/die Vorsitzende des Vorstandes die Stiftung allein vertritt. ...
Mitglieder: max. 3
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.