Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung "Haus der Jugend und Technik"
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Dornburger Straße 17
07743 Jena
§ 2 Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke, da sie darauf ausgerichtet ist, die Bildung von
Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das erfolgt durch die Förderung und Unterstützung der
Vermittlung von praktischen technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Der Modellbau, regional- technikgeschichtliche Recherchen und Publikationen, die
Entwicklung und der Bau von elektronischen und elektromechanischen Steuerungs- und
Regelungskomponenten sowie das Restaurieren von technikgeschichtlichen Gerätschaften
und Fahrzeugen sollen Kinder und Jugendliche an Technik und Naturwissenschaften
heranführen. Sie sollen die regionalhistorischen Schwerpunkte der Entwicklung der
feinmechanisch-optischen Industrie der Stadt, der Eisenbahntechnik, der Fahrzeugtechnik und
des regionalen Nahverkehrs kennenlernen. Dabei stehen die Vermittlung von handwerklichen
Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die kreative gemeinschaftliche Arbeit an technischen
Objekten und Vorhaben im Vordergrund. Die Projekte können bei Bedarf auch in Kooperation
mit anderen juristischen Personen durchgeführt werden.
(2) Die Stiftung hat das Historische Jenaer Straßenbahndepot Dornburger Straße 17, 07743 Jena durch einen Erbbaurechtsvertrag ab dem 01.01.2024 für die nächsten 50 Jahre übernommen. Entsprechend der finanziellen Lage und den Möglichkeiten des Erbbaurechtgebers kann das Objekt gekauft werden. Dieses Objekt ist in das Denkmalbuch eingetragen. Die Stiftung fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege.
(3) Sofern das Grundstockvermögen einen Umfang von mindestens 3 Mio. Euro erreicht hat, oder anderweitig ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, soll die Stiftung die Förderung der
Bildung auch dadurch verwirklichen, dass eine Berufsausbildung im technischen Bereich
angeboten wird. Ggf. ist dafür eine Satzungsänderung herbeizuführen.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) anderen ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Förderung der Bildung tätig werden.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen
entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf
Leistungen der Stiftung nicht zu.
§ 7 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsrat (§ 9). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.
(2) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt fünf (5) Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig.
(3) - (4) ...
(5) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.
§ 8 Vorstand
(1) Der Stiftungsrat wird auf der Grundlage von Vorschlägen des jeweils amtierenden Vorstandes einen Vorstand aus bis zu fünf (5) Personen für eine Amtszeit von fünf (5) Jahren bestellen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Kämmerer und bestimmt ggf. die weiteren Funktionen der Vorstandsmitglieder.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kämmerer sind
alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich.
Intern wird vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und
Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von den weiteren Vorstandsmitgliedern nur
bei Verhinderung des Vorsitzenden in der unter Absatz 1 vorgegebenen Reihenfolge
wahrgenommen werden darf.
(3) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ...
(4) - (9) ...
Mitglieder: 1-5
Mitglieder: 3-10
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
Bildung/Erziehung
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.