Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Zukunftsfähiges Thüringen
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Johannesstraße 2
99084 Erfurt
Die Stiftung ist zunächst eine Förderstiftung und dient ausschließlich und unmittelbar der
Förderung folgender gemeinnütziger,. steuerbegünstigter Zwecke im· Sinne der
Abgabenordnung; ·
der Bildung und Erziehung
dem Umwelt- und Naturschutz
der Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege
der Jugend- und Altenpflege
der Völkerverständigung
§6
Stiftungsorgane ·
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium, Personalunionen in beiden
·Gremien sind ausgeschlossen.
...
§7
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 5 (fünf, Personen.
Die Mitglieder des ersten Vorstandes (Gründungsvorstand) werden einschließlich der
Amtszeit im Stiftungsgeschäft bestellt.
...
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte, den Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung
gerichtlich und außergerichtlich.
...
Alle Vorstände sind alleinvertretungsberechtigt. Intern gilt als· vereinbart, dass
grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung
wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren
Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzendem bzw. bei Verhinderung des
stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Die Aufgabenverteilung im
Vorstand kann eine Geschäftsordnung regeln.
Mitglieder: 3
Mitglieder: 9
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.