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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Georg-Freiherr-von-Warthern'sche-Apanagefond-Stiftung

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Georg-Freiherr-von-Warthern'sche-Apanagefond-Stiftung
Sitz:
Großneuhausen
Anschrift
Thüringer Innenministerium, Referat 21
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Stiftungszweck:

§ 9

Geschäftsführung (1) Der Geschäftsführer vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Geschäftsführer stellt eine Geschäftsordnung für die Stiftung auf, die der Genehmigung durch den Beirat bedarf. Der Geschäftsführer verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und dieser Satzung in eigener Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere, 1. die Verwaltung des Stiftungsvermögens, 2. die Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung, 3. die Führung der Geschäfte der Stiftung. Der Beirat hat das Recht, den Geschäftsführer jederzeit zu entlassen und einen neuen Geschäftsführer zu bestimmen. Ein Mitglied des Beirats kann nicht zugleich der Geschäftsführer sein. ... (2) ... Die Entscheidung über die Vergütung trifft der Beirat.

Vertretungsberechtigung:

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
526
Rechtsnatur:
ungeklärt
Status
nicht aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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