Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Osiris Stiftung
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Lange Straße 31
99510 Ilmtal Weinstraße
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung soll die im § 4 Abs. 3 näher bestimmten Personen (Destinatäre)
im täglichen Leben sowie in allen Lebenslagen ideell sowie materiell
unterstützen und fördern, sowie zur geistigen, körperlichen und seelischen
Gesundheit der Destinatäre beitragen.
Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Destinatäre stärken, fördern
und unterstützen.
Die Destinatäre sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen
dabei unterstützen.
(2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1. die Förderung von Weiterbildungen, Trainings, der Berufsausbildung, des
Studiums, von Veranstaltungen und Konferenzen, der beruflichen
Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus,
sowie sämtlicher Maßnahmen, die geeignet sind die geistige, seelische sowie
körperliche Gesundheit der. Destinatäre und Ihres unmittelbaren Umfeldes zu
steigern und zu erhalten.
2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen
durch die Destinatäre, welche die Stiftung. über das zum Zeitpunkt der
Stiftungserrichtung vorhandene Grundstockvermögen hinaus anschafft oder
erhält.
3. gemeinsame Erlebnisse, Familientreffen, Feste, Veranstaltungen und Reisen
sowie Rituale, an denen auch Freunde und Bekannte der Destinatäre teilnehmen
dürfen.
§ 5 Organ der Stiftung
(1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.
...
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus maximal 5 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt vier
Jahre.
(2) Mitglied des Vorstandes ist auf Lebenszeit der Stifter und wird zugleich das
Amt des Vorsitzenden wahrnehmen. Er bestimmt zu seinen Lebzeiten die
weiteren Vorstandsmitglieder.
...
§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes
(1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat
die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
(2) Jedes Mitglied handelt mit Einzelvertretungsberechtigung. Intern gilt als
vereinbart, dass weitere Mitglieder nur vertreten sollen, wenn der
Vorsitzende verhindert ist. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied,
vertritt dieser die Stiftung allein. Der Stifter ist, solange er alleiniger
Vorstand ist; von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
...
Mitglieder: 5
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.