Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
PERSCH FAMILIENSTIFTUNG MMXXII
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Kupferhammermühlgasse 40
99084 Erfurt
Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche und ideelle Unterstützung des Stifters, dessen
Ehefrau, der leiblichen, ehelichen Abkömmlinge des Stifters sowie deren leiblichen,
ehelichen Abkömmlinge (Stifterfamilie) auch über den Tod hinaus.
(2) Insbesondere sollen Unterstützungen für folgende Lebensbereiche der Mitglieder der
Stifterfamilie geleistet werden:
¿ Zusammenhalt in der Familie
¿ Angemessene Unterstützung in Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger
Bedürftigkeit
¿ Unabhängigkeit und wirtschaftlicher Erfolg durch Kompetenz und Wissen
¿ Persönliche Entwicklung und persönliches Wachstum
¿ Körperliche und geistige Gesundheit
¿ Sichere und angemessene Behausung
¿ Bereitstellung von Wohnraum
¿ Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcenschonung
¿ Weitergabe von Wissen und Erfahrung
¿ angemessene Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten
§ 5 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Familienrat.
...
§ 6 Stiftungsvorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal drei Mitgliedern der
Stifterfamilie gemäß § 2 Abs. 1. Der Vorstand kooptiert sich selbst aus dem Kreis der
Familienmitglieder, dabei sollen zunächst die ältesten Familienmitglieder
berücksichtigt werden, soweit diese voll geschäftsfähig sind. Auf eine Mitgliedschaft im
Vorstand kann verzichtet werden.
(2) Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt fünf Jahre. Eine Wiederberufung ist
zulässig. Eine zeitliche Kongruenz von Amtszeiten der Vorstandsmitglieder ist
unzulässig.
(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden
Vorsitzenden, soweit der Vorstand aus mehr als einem Familienmitglied besteht.
Wiederwahl ist zulässig.
(4) Der erste Vorsitzende der Stiftung ist der Stifter. Seine Amtszeit besteht auf
Lebenszeit.
...
§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung
eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist von der Beschränkung des § 181 BGB
befreit.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes sind einzelvertretungsberechtigt.
...
Mitglieder: 3
Mitglieder: 5
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.