Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

PERSCH FAMILIENSTIFTUNG MMXXII

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
PERSCH FAMILIENSTIFTUNG MMXXII
Sitz:
Erfurt
Anschrift
Martin Persch
Kupferhammermühlgasse 40
99084 Erfurt
Stiftungszweck:

Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche und ideelle Unterstützung des Stifters, dessen

Ehefrau, der leiblichen, ehelichen Abkömmlinge des Stifters sowie deren leiblichen,

ehelichen Abkömmlinge (Stifterfamilie) auch über den Tod hinaus.

(2) Insbesondere sollen Unterstützungen für folgende Lebensbereiche der Mitglieder der

Stifterfamilie geleistet werden:

¿ Zusammenhalt in der Familie

¿ Angemessene Unterstützung in Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger

Bedürftigkeit

¿ Unabhängigkeit und wirtschaftlicher Erfolg durch Kompetenz und Wissen

¿ Persönliche Entwicklung und persönliches Wachstum

¿ Körperliche und geistige Gesundheit

¿ Sichere und angemessene Behausung

¿ Bereitstellung von Wohnraum

¿ Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcenschonung

¿ Weitergabe von Wissen und Erfahrung

¿ angemessene Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten

 

Vertretungsberechtigung:

§ 5 Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Familienrat.

...

§ 6 Stiftungsvorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal drei Mitgliedern der

Stifterfamilie gemäß § 2 Abs. 1. Der Vorstand kooptiert sich selbst aus dem Kreis der

Familienmitglieder, dabei sollen zunächst die ältesten Familienmitglieder

berücksichtigt werden, soweit diese voll geschäftsfähig sind. Auf eine Mitgliedschaft im

Vorstand kann verzichtet werden.

(2) Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt fünf Jahre. Eine Wiederberufung ist

zulässig. Eine zeitliche Kongruenz von Amtszeiten der Vorstandsmitglieder ist

unzulässig.

(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden

Vorsitzenden, soweit der Vorstand aus mehr als einem Familienmitglied besteht.

Wiederwahl ist zulässig.

(4) Der erste Vorsitzende der Stiftung ist der Stifter. Seine Amtszeit besteht auf

Lebenszeit.

...

§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung

eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist von der Beschränkung des § 181 BGB

befreit.

(2) Die Mitglieder des Vorstandes sind einzelvertretungsberechtigt.

...

Organe
Vorstand

Mitglieder: 3

Familienrat

Mitglieder: 5

Tag der Errichtung:
10.02.2022

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
1091
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
10.02.2022
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Zurück zur Übersicht

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: