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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Stiftung Sozialstation "Albert Schweitzer" Gießübel

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Stiftung Sozialstation "Albert Schweitzer" Gießübel
Sitz:
Schleusegrund OT Gießübel
Anschrift
Kristin Warlich
Masserberger Straße 23
98667 Schleusegrund, OT Gießübel
Stiftungszweck:

§ 2 Stiftungszweck

 

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte, des Wohlfahrtswesens, sowie die selbstlose Unterstützung Hilfsbedürftiger, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Die Stiftung wird diese Zwecke (selbst) operativ verwirklichen.

 

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Trägerschaft der Sozialstation

¿Albert Schweitzer", mit einer bereits praktizierenden ambulanten Alten - und Krankenpflege

und einer Tagesbetreuungseinrichtung.

 

(3) Die Stiftung kann ihre Mittel auch i. S. des§ 58 Nr. 1 AO einer anderen steuerbegünstigten

Körperschaft für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke oder für die Verwirklichung

steuerbegünstigter Zwecke durch juristische Personen des öffentlichen Rechts jeweils

im Bereich der Förderung mildtätiger Zwecke und der Förderung des öffentlichen

Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege zuwenden und agiert in diesen

Bereichen als Förderstiftung. Dabei sind z.B. folgende Förderungen/ Unterstützungen

angedacht:

¿ Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes

sowie der Lebenssituation älterer Menschen vordergründig in ihrer häuslichen Umgebung

herbeizuführen und '

¿ Förderung von Maßnahmen, die die Sicherstellung bzw. Verbesserung von medizinischer

Versorgung für alle Altersgruppen zum Ziel haben.

(4) Die Stiftung will vordergründig, aber nicht nur ausschließlich in ihrer regionalen Ansiedlung

tätig sein. Eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit wird nicht ausgeschlossen.

 

Vertretungsberechtigung:

S 6 Organe der Stiftung

 

(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und ein Kuratorium.

...

 

§ 7 Vorstand

 

(1) Der Vorstand soll aus maximal zwei Mitgliedern bestehen. Der erste Vorstand wird von den

Stiftern im Stiftungsgeschäft berufen. Er gehört grundsätzlich dem Vorstand auf Lebenszeit

an und ist hauptamtlich tätig. Solange der erste berufene Vorstand dazu willens und in der Lage ist, ist er Vorsitzender des Vorstandes und bestellt auch den stellvertretenden Vorsitzenden. Nach Ausscheiden des ersten Vorstandes wählt das Kuratorium den Vorstand und bestimmt auch den Vorsitzenden. Der erste Vorstand ist berechtigt, jederzeit das Amt niederzulegen.

 

(2) Der erste, von den Stiftern berufene, Vorstand ist auch geschäftsführender Vorstand. Er

führt die Geschäfte nach seinen anstellungsvertraglichen Regelungen als Leiter der Stiftung.

Bestehende anstellungsvertragliche Regelungen des Vorstandesmitgliedes mit dem stiftenden

Verein bei Stiftungsgründung sind von der Stiftung zu übernehmen.

...

 

§ 8 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes

 

(1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung

in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte und verwaltet die Stiftung.

Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich

und außergerichtlich.

 

Organe
Vorstand

Mitglieder: 1 - 2

Kuratorium

Mitglieder: 2 - 5

Tag der Errichtung:
25.07.2022

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
1107
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
01.09.2022
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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