Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Sozialstation "Albert Schweitzer" Gießübel
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Masserberger Straße 23
98667 Schleusegrund, OT Gießübel
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte, des Wohlfahrtswesens, sowie die selbstlose Unterstützung Hilfsbedürftiger, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die Stiftung wird diese Zwecke (selbst) operativ verwirklichen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Trägerschaft der Sozialstation
¿Albert Schweitzer", mit einer bereits praktizierenden ambulanten Alten - und Krankenpflege
und einer Tagesbetreuungseinrichtung.
(3) Die Stiftung kann ihre Mittel auch i. S. des§ 58 Nr. 1 AO einer anderen steuerbegünstigten
Körperschaft für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch juristische Personen des öffentlichen Rechts jeweils
im Bereich der Förderung mildtätiger Zwecke und der Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege zuwenden und agiert in diesen
Bereichen als Förderstiftung. Dabei sind z.B. folgende Förderungen/ Unterstützungen
angedacht:
¿ Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes
sowie der Lebenssituation älterer Menschen vordergründig in ihrer häuslichen Umgebung
herbeizuführen und '
¿ Förderung von Maßnahmen, die die Sicherstellung bzw. Verbesserung von medizinischer
Versorgung für alle Altersgruppen zum Ziel haben.
(4) Die Stiftung will vordergründig, aber nicht nur ausschließlich in ihrer regionalen Ansiedlung
tätig sein. Eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit wird nicht ausgeschlossen.
S 6 Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und ein Kuratorium.
...
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand soll aus maximal zwei Mitgliedern bestehen. Der erste Vorstand wird von den
Stiftern im Stiftungsgeschäft berufen. Er gehört grundsätzlich dem Vorstand auf Lebenszeit
an und ist hauptamtlich tätig. Solange der erste berufene Vorstand dazu willens und in der Lage ist, ist er Vorsitzender des Vorstandes und bestellt auch den stellvertretenden Vorsitzenden. Nach Ausscheiden des ersten Vorstandes wählt das Kuratorium den Vorstand und bestimmt auch den Vorsitzenden. Der erste Vorstand ist berechtigt, jederzeit das Amt niederzulegen.
(2) Der erste, von den Stiftern berufene, Vorstand ist auch geschäftsführender Vorstand. Er
führt die Geschäfte nach seinen anstellungsvertraglichen Regelungen als Leiter der Stiftung.
Bestehende anstellungsvertragliche Regelungen des Vorstandesmitgliedes mit dem stiftenden
Verein bei Stiftungsgründung sind von der Stiftung zu übernehmen.
...
§ 8 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes
(1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung
in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte und verwaltet die Stiftung.
Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich
und außergerichtlich.
Mitglieder: 1 - 2
Mitglieder: 2 - 5
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.