Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung zur Förderung traditioneller Bauhandwerkskunst
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Lackenhäuser Str. 95
94089 Neureichenau
§ 2 Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes auf dem Gebiet vorindustrieller, traditioneller Bauhandwerkskunst, deren Wiederbelebung durch wissenschaftliche Bauforschung und praktische Anwendung im Altbau unter geomantischen, bauhistorischen, baubiologischen, ökologischen und künstlerischen Aspekten als Voraussetzung einer gesunden Wohnumwelt und Grundlage zur Baufehleranalyse auch für den ressourcenschonenden Neubau dienen soll.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Auszeichnungen mit und ohne Dotierung für herausragende Leistungen in der traditionellen Bauhandwerkskunst, um die Jugend heranzuführen und die Wertschätzung in Vergessenheit geratener Baukunst einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und an Beispielen zugänglich zu machen. Die Auszeichnungen sind entsprechend der vom Stifzungsrat zu erlassenden Richtlinien (§9 Abs. 2 Ziff. 2) öffentlich auszuloben.
Je nach vorhandenen Mitteln soll der Stiftungszweck auch die Durchdringung von Wissenschaft, Forschung und Handwerkspraxis verwirklicht werden, insbesondere durch
- wissenschaftliche Vorträge mit praktischen Beispielen,
- Fachseminare mit Probewerkstücken,
- Forschungsausstellungen mit "try and error" Anleitung,
- wissenschaftliche Exkursionen mit Praxisbezug,
- Denkmal-Stadtführungen mit kritischen Augen,
- Aufbau einer Handwerkszeug- und Materialprobensammlung,
- Aufbau einer Präsensbbliothek und Mediathek,
- Finanzierungshilfen bei Veröffentlichungen fächerübergreifender Themen und Abschlussarbeiten bei Handwerkskammern, Hochschule und Universitäten,
- Vorstellung von Bauhandwerksberufsbildern als Berufswahlhilfe,
- Fachgespräche zwischen Wissenschaftlern und Handwerkern zu aktuellen Themen,
- Stärkung regionaler Bauformen und regionalen Baumaterials durch wissenschaftliche Aufarbeitung,
- Untersuchung von Praxis und Theorie im Bauhandwerk und in der Denkmalpflege,
-Bauhandwerker-Jugendaustausch und Forschungsprojekte mit anderen Ländern,
- länderübergreifende Vergleichsforschung in traditioneller Bnauhandwerkskunst.
Die Stiftung kann auch selbst oder durch Hilfspersonen Revitalisierungsprojekte und die Pflege historischer Bausubstanz übernehmen.
(2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(3) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. ...
§ 4 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
a) der Vorstand und
b) der Stifzungsrat.
§ 5 Anzahl, Berufung, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
(1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Personen. Er wird vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Vorstandes fort. ...
§ 6 Aufgaben des Vorstands
...(2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. ...
Mitglieder: 3
Mitglieder: 5
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.