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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Domröse Familienstiftung

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Domröse Familienstiftung
Sitz:
Lauscha
Anschrift
Drausnickstraße 116
91052 Erlangen
Stiftungszweck:

Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:

(1) Die Stiftung soll die Stifterin, deren Ehepartner und die leiblichen Nachkommen der Stifterin

(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.

Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.

(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.

(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und

unterstützen.

(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,

familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei

unterstützen.

Vertretungsberechtigung:

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen

(1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat kann als weiteres

Organ zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. Die Familienversammlung ist ein

beratendes Gremium.

 

§9 Stiftungsvorstand

(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern.

(2) Zu Lebzeiten der Stifterin hat sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder

abzuberufen.

(3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen

Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung

erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.

(4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die

Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands,

handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung

gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand

vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifterin aus dem

Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem

weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifterin oder, sofern eingerichtet,

der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne

Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des

§ 181 BGB befreien.

(5) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Michaela Domröse-Holdt und Uwe Cornelsen.

(6) Michaela Domröse-Holdt ist im Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum

Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis

zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist stets von den Beschränkungen des

§ 181 BGB befreit.

(7) Uwe Cornelsen ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die

Stellvertretung von Michaela Domröse-Holdt sowie ihr Nachfolger als Vorsitzender des

Stiftungsvorstandes. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des

Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein der

Stifterin, solange sie Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn sie

weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese

für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die

Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen;

dadurch wird die Zuständigkeit der Stifterin für ebendiese Angelegenheiten nicht

eingeschränkt.

Organe
Vorstand

Mitglieder: 2

Tag der Errichtung:
21.03.2024

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
1168
Rechtsnatur:
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
21.03.2024
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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