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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Hachmann Familienstiftung MMXXIV

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Hachmann Familienstiftung MMXXIV
Sitz:
Lauscha
Anschrift
Andreas Heinrich Hachmann
Buschstr. 92a
45739 Oer-Erkenschwick,
Stiftungszweck:

§2 Stiftungszwecke

Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:

(1) Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartnerin und die leiblichen Nachkommen des

Stifters sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfannilie") in allen Lebenslagen ideell sowie

materiell unterstützen und fördern.

(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.

(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und

unterstützen.

Vertretungsberechtigung:

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen

(1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand.

...

§9 Stiftungsvorstand

(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern.

(2) Zu Lebzeiten desSteershat er stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder

abzuberufen.

(3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen

Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung

erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.

(4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die

Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter und Martina Hachmann Mitglied des

Stiftungsvorstands, handeln Sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder

vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter oder Martina Hachmann zusammen

mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit

Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter und Martina Hachmann aus dem

Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem

weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder der Familienrat

können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne

Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des §

181 BGB befreien.

(5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Andreas Heinrich Hachmann und der

stellvertretenden Vorsitzenden Martina Hachmann.

(6) Andreas Heinrich Hachmann ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum

Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis

zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(7) Martina Hachmann ist auf Lebenszeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die

Stellvertretung von Andreas Heinrich Hachmann sowie dessen Nachfolgerin als

Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den

Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung.

Organe
Vorstand

Mitglieder: 2

Tag der Errichtung:
25.03.2024

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
1173
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
25.03.2024
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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