Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Hachmann Familienstiftung MMXXIV
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Buschstr. 92a
45739 Oer-Erkenschwick,
§2 Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartnerin und die leiblichen Nachkommen des
Stifters sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfannilie") in allen Lebenslagen ideell sowie
materiell unterstützen und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen
(1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand.
...
§9 Stiftungsvorstand
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern.
(2) Zu Lebzeiten desSteershat er stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder
abzuberufen.
(3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen
Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung
erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.
(4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter und Martina Hachmann Mitglied des
Stiftungsvorstands, handeln Sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder
vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter oder Martina Hachmann zusammen
mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit
Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter und Martina Hachmann aus dem
Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder der Familienrat
können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne
Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des §
181 BGB befreien.
(5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Andreas Heinrich Hachmann und der
stellvertretenden Vorsitzenden Martina Hachmann.
(6) Andreas Heinrich Hachmann ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum
Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis
zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
(7) Martina Hachmann ist auf Lebenszeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die
Stellvertretung von Andreas Heinrich Hachmann sowie dessen Nachfolgerin als
Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
(8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung.
Mitglieder: 2
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.