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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Sacher Familienstiftung

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Sacher Familienstiftung
Sitz:
Mühlhausen
Anschrift
Stadtweg 20
99998 Mühlhausen
Stiftungszweck:

§ 2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stifter und der Abkömmlinge in gerader Linie fortlaufend der Stifter.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- Förderung des Familienzusammenhaltes über Generationen (z.B. durch

Familienfeste etc.)

-Anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten

-die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder der vollständigen Übernahme

der Kosten

¿ einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen,

¿ einer Eheschließung sowie Geburt eines Kindes,

¿ des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.:

o die Unterbringung (wohnen)

o die Verpflegung

o Reisen

o Freizeitaktivitäten

o die Mobilität

o die Altersvorsorge

o die Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)

o und ähnliches

-die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen

-Schaffen einer Geschäftsgrundlage für die Destinatäre (z.B. die Übernahme von

Gründungskosten einer GmbH oder die Übernahme der Marketingkosten für das

erste Geschäftsjahr u.s.w.).

 

(3) ...

Vertretungsberechtigung:

§ 7 Vertretung des Vorstandes

(1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung

gerichtlich und außergerichtlich. Sofern der Vorstand aus 2 Mitgliedern besteht, ist

jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass stets

der Vorsitzende die Vertretung der Stiftung ausübt und nur bei Verhinderung der/des

Vorsitzenden handelt deren/dessen Vertreterin/Vertreter. Sofern der Vorstand aus 3

oder mehr Personen besteht, gilt folgendes: Der Vorstandsvorsitzende oder der

stellvertretende Vorsitzende ist jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied

vertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass nur bei Verhinderung der/des

Vorsitzenden deren/dessen Vertreterin/Vertreter gemeinsam mit dem weiteren Mitglied

handelt. Die Stifter sind stets einzelvertretungsberechtigt. Die Stifter sind von den

Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

 

(2) -(4) ...

Organe
Vorstand

Mitglieder: 2-7

Tag der Errichtung:
29.09.2025

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
1196
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
15.10.2025
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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