Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Sacher Familienstiftung
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
99998 Mühlhausen
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stifter und der Abkömmlinge in gerader Linie fortlaufend der Stifter.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung des Familienzusammenhaltes über Generationen (z.B. durch
Familienfeste etc.)
-Anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten
-die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder der vollständigen Übernahme
der Kosten
¿ einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen,
¿ einer Eheschließung sowie Geburt eines Kindes,
¿ des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.:
o die Unterbringung (wohnen)
o die Verpflegung
o Reisen
o Freizeitaktivitäten
o die Mobilität
o die Altersvorsorge
o die Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)
o und ähnliches
-die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen
-Schaffen einer Geschäftsgrundlage für die Destinatäre (z.B. die Übernahme von
Gründungskosten einer GmbH oder die Übernahme der Marketingkosten für das
erste Geschäftsjahr u.s.w.).
(3) ...
§ 7 Vertretung des Vorstandes
(1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung
gerichtlich und außergerichtlich. Sofern der Vorstand aus 2 Mitgliedern besteht, ist
jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass stets
der Vorsitzende die Vertretung der Stiftung ausübt und nur bei Verhinderung der/des
Vorsitzenden handelt deren/dessen Vertreterin/Vertreter. Sofern der Vorstand aus 3
oder mehr Personen besteht, gilt folgendes: Der Vorstandsvorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende ist jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied
vertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass nur bei Verhinderung der/des
Vorsitzenden deren/dessen Vertreterin/Vertreter gemeinsam mit dem weiteren Mitglied
handelt. Die Stifter sind stets einzelvertretungsberechtigt. Die Stifter sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
(2) -(4) ...
Mitglieder: 2-7
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.