Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Christliche Herberge zur Heimat
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Merseburger Straße 44
06110 Halle (Saale)
§7
Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden
Gremien ist ausgeschlossen.
(2) - (6) ...
§8
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei (3) bis fünf (5) Personen. Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Gründungsvorstandes, der einschließlich der Amtszeit und der Anzahl der Mitglieder in dem Stiftungsgeschäft bestimmt ist, vom Kuratorium berufen.
(2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Solange der Stifter Mitglied des Vorstandes ist, ist dieser auch Vorsitzender des Vorstandes.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.
(4) - (9) ...
§ 3 Verwaltungsrat
(1) Die Vertretung, Aufsicht und Leitung der Stiftung wird durch einen Verwaltungsrat ausgeübt.
(2) Er besteht aus:
1. dem Leiter des Diakonischen Amtes der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen;
2. zwei vom Diakonischen Amt der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen zu bestimmenden Mitglieder;
3.dem Justitiar des Diakonischen Amtes;
4. einem Ortschristlichen von Eisenach;
5.dem Heimleiter des Johannes-Falk-Heimes;
6.bis zu zwei von Verwaltungsrat zu kooptierenden Mitglieder.
(3) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden.
...
(6) Der Vorsitzende vertritt die Anstalt (Stiftung) in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften, wie überhaupt in allen Beziehungen nach außen hin rechtsgültig und rechtsverbindlich.
Mitglieder: 6
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.