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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Stiftung Thüringer Sporthilfe

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Stiftung Thüringer Sporthilfe
Sitz:
Erfurt
Anschrift
Werner-Seelenbinder-Str.1
99096 Erfurt
Stiftungszweck:

§ 2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung.

(2) Zweck der Stiftung ist, Sportlerinnen und Sportlern aus Thüringer Sportvereinen ¿die sich auf sportliche Spitzenleistungen vorbereiten bzw. solche erbringen, ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen zu fordern.

Dies geschieht insbesondere durch:

a) Hilfen jeder Art, um die sportliche Leistungsfähigkeit voll zu entfalten und zu erhalten,

b) Unterstützung einer ihrer Anlagen, Fähigkeiten und ihrer Einsatzfreudigkeit entsprechenden beruflichen Aus- und Weiterbildung,

c) Linderung vorzugsweise sportbedingter sozialer Härten.

(3) Weiterer Zweck der Stiftung ist, Trainer der geförderten Sportlerinnen und Sportler aus Thüringer Sportvereinen, ideell und materiell zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch:

a) ideelle Anerkennung und Würdigung von Trainern

b) Prämierung von Trainern für besondere Leistungen bei der Entwicklung Thüringer Nachwuchs- und Spitzensportler

Der bisherige Förderzweck darf durch die Zweckerweiterung nicht beeinträchtigt werden; insbesondere dürfen die Erträge aus dem vor dem Zeitpunkt der Erweiterung des Stiftungszwecks vorhandenen Grundstockvermögen nur dann verwendet werden, soweit sie weder zur Verfolgung des Stiftungszweckes aus Absatz 2 noch zur Werterhaltung des Vermögens benötigt werden.

(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäßse Zwecke verwendet werden. Im Falle des Absatzes 2c ist die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger Voraussetzung (§ 53 AO).

(5) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Vergabe freier Mittel verwirklicht, deren Art und Höhe sich jeweils nach erbrachten sportlichen Ergebnissen, nach der Bedürftigkeit, den Umständen des Einzelfalles sowie nach Maßgabe der verfügbaren Mittel richtet.

(7) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen nach Absatz 2, auch nicht bei Wiederholung einer Fördemaßnahme.

(8) Die Stiftung darf Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

 

II. Stiftungsvermögen

 

§ 3 Vermögensbestand

(1) Das anfängliche Grundstockvermögen der Stiftung beträgt 2.428.63644 Euro (4,75 Mio DM), welches durch den Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt wurde.

(2) Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Ein Rückgriff auf das Grundstockvermögen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig, wenn der Stifterwille anders nicht zu verwirklichen und der Bestand der Stiftung für angemessene Zeit gewährleistet ist.

 

Vertretungsberechtigung:

§ 5 Organe 

(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (Abschnitt A), das Kuratorium (Abschnitt B) und der Stiftungsrat (Abschnitt C). 


 § 6 Zusammensetzung 

(1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus bis zu 8 Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Geschäftsführenden Vorstandsmitglieds werden vom Stiftungsrat der Stiftung berufen. Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied wird von den ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern bestellt und gehört dem Vorstand Kraft seiner Bestellung

an. 

 ... 

§ 7 Aufgaben des Vorstandes 

... 

(4) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen einer

der 1. oder der 2. Vorsitzende oder das Geschäftsführende Vorstandsmitglied sein muss.

Organe
Vorstand

Mitglieder: 1-7

Kuratorium

Mitglieder: offene Anzahl

Präsidium

Mitglieder: 6-13

Tag der Errichtung:
25.04.1997
Satzung geändert am:
03.03.1999, 24.05.2005, 04.03.2013, 02.12.2019, 27.01.2022

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
824
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
25.04.1997
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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