Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Jenaer Universitätssport
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
07745 Jena
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung von Sportwissenschaft, Gesundheit und Ausbildung in den Bereichen des Sports sowie der Sicherung der materiellen Grundlagen hierfür. Insbesondere wird der Stiftungszweck verwirklicht durch:
1. Unterstützung bei der Erhaltung und Verbesserung der Sportanlagen für den Universitätssport und alle der Friedrich-Schiller-Universität (im Folgenden: Universität) nahe stehende Institutionen und Vereine, die dem Stiftungszweck entsprechen, insbesondere für den Universitätssportverein Jena e. V.,
2. Förderung des Kinder-, Jugend-, Hochschul- sowie Breiten- und Spitzensports für alle Universitätsangehörigen und der Universität nahe stehende Institutionen und Vereine mit sportlicher Betätigung, insbesondere dem Universitätssportverein Jena e. V.,
3. Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Sports, der Gesundheit und sportlichen Ausbildung (Training, Sportlehrer, Übungsleiter),
4. Verbesserung und Fortentwicklung der medizinischen Begleitung und gesundheitlichen Überprüfung der Sportler,
5. Vergabe von Stipendien an Sportler zur Ausübung des Sports und an Studierende zur Ausbildung am Institut für Sportwissenschaft der Universität Jena,
6. Unterstützung von Veranstaltungen des Universitätssportvereins,
7. Durchführung von Tagungen und Forschungsprojekten im Bereich des Sports und der Sportwissenschaft,
8. Stärkung der Lehrkapazitäten des Instituts für Sportwissenschaft und des Hochschulsports,
9. Unterstützung bei der Ausbildung der Studenten und Studentinnen in den Studiengängen der Sportwissenschaft,
10. Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Übungsleitern und Funktionären im Sport,
11. Pflege der Sportgeschichte und der Tradition des Sports an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und in der Stadt Jena.
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus alle die Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung auf den vorgenannten Gebieten dienen. Sofern die Erträge aus dem Stiftungskapital nicht hinreichend sind, um alle vorgenannten Stiftungszwecke zu erfüllen, entscheidet der Vorstand über die Priorität der zunächst durchzuführenden Fördermaßnahmen.
(2) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.
(3) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(4) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
§ 7 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind:
a. der Vorstand (§ 8)
b. das Kuratorium (§ 9)
(2) - (5) ...
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Diese sind:
1. der Kanzler der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder eine von ihm bestimmte Person
2. der Direktor des Instituts für Sportwissenschaft oder eine von ihm bestimmte Person
3. der Präsident des Universitätssportvereins
4. zwei von der Mitgliederversammlung des Universitätssportvereins bestimmte Personen
(2) ...
(3) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein zweiter Wahlgang. ...
(4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Vertretungsberechtigt ist nur der Vorsitzende oder sein Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
(5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ...
(6) - (10) ...
Mitglieder: 5
Mitglieder: 5-10
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.