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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Förderstiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Förderstiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf
Sitz:
Wickersdorf
Anschrift
c/o Dr. Christian Rühenbeck
Kiefernberg 5
37120 Bovenden
Stiftungszweck:

§ 2 - Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung, auch indirekt, von Menschen mit Behinderungen, die

-in Folge Ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und

-der Lebensgemeinschaft Wickersdorf angehören oder angehörten.

 

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

-Unterstützung der sozialtherapeutischen Arbeit der Lebensgemeinschaft, beispielsweise durch Kostenübernahme von nicht von der öffentlichen Hand getragenen Therapien wie Reiten, Schwimmen, psychotherapeutischen Behandlungen etc.;

-Bereitstellung von Mitteln zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung geeigneter und angemessener Wohn-, Pflege-, Arbeits- und Lebensmöglichkeiten für die Betreuten der Lebensgemeinschaft, einschließlich der Erprobung neuer Modelle;

-Gewährung von Hilfen zur Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung;

-Förderung der individuellen wie auch der gemeinschaftlichen sozialen und kulturellen Belange der Betreuten der Lebensgemeinschaft, beispielsweise durch Kostenübernahme von Ferienmaßnahmen, Aufführungen etc.;

-Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich der Übernahme ausgewählter Testamentsvollstreckungen und der Verwaltung von Treuhandvermögen und Stiftungsfonds.

 

(3) Die Stiftung kann ihren Zweck im Einzelfall auch dadurch erfüllen, dass sie andere heilpädagogische oder sozialtherapeutische Einrichtungen, die in mildtätiger Weise dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen, unterstützt.

 

(4) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht; diese dürfen im Regelfall nur vergeben werden, soweit für die zu fördernde Maßnahme Leistungen von andere Seite nicht in Anspruch genommen werden können.

 

 

§ 3 - Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften (§§ 51- 68 AO). Mildtätige Zwecke werden ausschließlich im Sinne des § 53 Nr.1 AO verfolgt.

 

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

(3) Die Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand, auch nicht die Stifter selbst, durch Ausgaben, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen bzw. sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden. Die Stifter und deren Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

 

 

Vertretungsberechtigung:

§ 6 - Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind

a) der Vorstand,

b) die Stifterversammlung.

 

(2) Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig. Der Aufwandersatz wie z.B.

Portokosten, Reisekosten, Kopierkosten etc. erfolgt durch jährlichen Nachweis.

 

(3) Mindestens ein Mitglied des Vorstands soll aus dem Kreis der Angehörigen der in § 2 Abs. 1 benannten Personen bestellt werden.

 

§ 7 Vorstand

 

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Seine Mitglieder werden von der Stifterversammlung vorzugsweise aus ihrer Mitte gewählt.

 

(2) Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds wählt die Stifterversammlung einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit.

 

(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, der den Vorsitzenden bei Verhinderung in allen Angelegenheiten vertritt.

 

(4) Die Stifterversammlung kann ein Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund, wie stiftungsschädlichem Verhalten, Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung vorzeitig mit einer 3/4-Mehrheit der Stimmen abberufen, die in der Stifterversammlung anwesend sind.

 

(5) ...

 

 

§ 8 Aufgaben des Vorstands

 

(1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch jeweils mindestens zwei seiner Mitglieder.

 

(2) ...

 

(3) Der Vorstand kann zur Erledigung bestimmter Geschäfte Hilfskräfte heranziehen, auch gegen

angemessenes Entgeld, z.B. Steuerberater.

 

(4) Der Vorstand tritt mindestens einmal im Jahr zusammen; eine Sitzung im Jahr soll gemeinsam mit der Stifterversammlung durchgeführt werden.

 

(5) Der Vorstand ist verpflichtet, der Stiftungsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Schluss

des Geschäftsjahres den Jahresbericht sowie den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes vorzulegen.

...

 

Organe
Vorstand

Mitglieder: 3

Kuratorium (aufgelöst)

Mitglieder: 0

Stifterversammlung

Mitglieder: offene Anzahl

Tag der Errichtung:
01.12.2005
Satzung geändert am:
24.08.2011, 09.11.2016, 07.12.2019, 21.07.2023, 29.02.2024

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
901
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
02.12.2005
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
-

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2

Freiwillige Angaben

Stiftungstätigkeit

Gemeinnützigkeit:
anerkannt
Fördermöglichkeiten:
Fördergebiet:
regional
Förderbereiche:
mildtätige Zwecke
Behindertenhilfe

Kontaktdaten

Telefon:
05593 - 408
Fax:
05593 - 802832

Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.

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