Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Gerhard Altenbourg
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Gabelentzstraße 5
04600 Altenburg/Thüringen
§ 2 Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt den Zweck, das künstlerische Werk von Gerhard Altenbourg und dessen öffentliche Präsentation nachhaltig u.a. durch Leihverträge mit Museen, Ausstellungen und ganz oder teilweise dauernde Übernahme durch Museen, insbesondere durch Kooperation mit dem Lindenau-Museum in Altenburg zu fördern und kunstwissenschaftlich durch Forschung und Publikation, Kongresse, Symposien und sonstige Veranstaltungen zu erschließen und bekannt zu machen. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 6 Stiftungsvorstand
(1) Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.
(2) - (3) ...
(4) Ist die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes nicht mehr durch Erklärung der Stifterin geregelt, so wird der Vorstand aus drei Mitgliedern gebildet. Ein Mitglied wird vom Landkreis Altenburger Land benannt. Zwei weitere Mitglieder benennt das jeweils für bildende Kunst zuständige Ministerium des Freistaates Thüringen, das auch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes bestimmt. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.
(5) ...
(6) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende des Stiftungsvorstands die Stiftung allein.
Mitglieder: 3
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.