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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Otto-Kruse-Stiftung

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Otto-Kruse-Stiftung
Sitz:
Nordhausen
Anschrift
Thüringer Innenministerium, Referat 21
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Stiftungszweck:

§ 9

Stiftungsvorstand 

(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Nach Ausscheiden des Stifters besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. ... 

(2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die

Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands,

handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung

gemeinschaftlich. Ist der Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand

vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter aus dem

Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied (sofern der Vorstand aus

mehr als einer Person besteht) nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur

Vertretung berechtigt. Der Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen

Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis

erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. 

(3) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Manuel-Manfred Basch. Manuel-Manfred Basch

Ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls

(vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus

dem Stiftungsvorstand. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 

(4) - (11) ...

Vertretungsberechtigung:

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
496
Rechtsnatur:
ungeklärt
Status
nicht aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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