Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Ratsstraße 25
99974 Mühlhausen
§2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung fördert insbesondere die Geschichtsforschung der Stadt Nordhausen, der früheren Grafschaften Stolberg und Hohnstein, der Fürstentümer Schwarzburg, der Stadt Mühlhausen und des Harzgebietes sowie der Reichstädte bis 1900, die Forschung über Friedrich Christian Lesser und seine Familie und Vorfahren sowie den Erhalt von Denkmälern. Soweit Gebiete nach Satz 1 behandelt werden, kann die Stiftung auch Geschichtsforschung der früheren wettinischen Gebiete unterstützen. Der Mühlhäuser Arbeitskreis für Reichsstadtgeschichte ist auch nach dem Tod von Herrn Andreas Lesser über mehrere Jahre mit zusammen € 100.000 zu unterstützen. Hierfür hat Herr Lesser in 2016 das Grundstockvermögen um € 100.000 erhöht. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen im Rahmen des § 2 (1)
verwirklicht (6.-7. nur für die Gebiete nach § 2(1) Satz 1):
1. Herausgabe eigener Schriften.
2. Zuschüsse zu Sachkosten wissenschaftlicher Arbeiten (u.a. Master-, Doktorarbeiten bzw. Habilitationsschriften).
3. Promotions- und Post-Doc-Stipendien.
4. Durchführung bzw. Förderung von wissenschaftlichen Tagungen.
5. Auslobung eines Schüler-Geschichtspreises.
6. Erhaltung von Denkmalen.
7. Archäologische Ausgrabungen
8. Das Friedrich-Christian-Lesser-Kolleg.
9. Ausstellungen zu stadtgeschichtlichen Themen.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 6
Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsvorstand
2. der Stiftungsrat.
(2) ...
§ 7
Stiftungsvorstand
(1) Der Stiftungsvorstand besteht in der Regel aus einem Mitglied, ein Stellvertreter kann be-
stimmt bzw. gewählt werden. Sie müssen entweder eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (Master-Niveau) im Bereich der Geschichte nachweisen oder ein Nachfahre von Herrn Andreas Lesser sein.
(2) Im Übrigen erfolgt die Wahl des Vorstandes durch den Stiftungsrat auf die Dauer von drei Jahren. Sie bedarf der Stimmen aller Mitglieder. Der Stiftungsrat kann einen Vorstand, der nicht Abkömmling ist, jederzeit abwählen, allerdings nur im Wege der gleichzeitigen Neuwahl. Im Falle, dass das Amt des Vorstandes sonst frei wird, hat eine Neuwahl binnen dreier Monate zu erfolgen.
(3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, wobei der Stell-vertreter im Innenverhältnis nur vertretungsberechtigt ist, wenn der erste für mindestens einen Monat verhindert ist.
(4) Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Stiftungsrat umgehend Kenntnis zu geben.
Mitglieder: 1
Mitglieder: 6-8
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
Denkmalschutz
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.