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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung
Sitz:
Nordhausen
Anschrift
c/o Rathaus der Stadt Mühlhausen
Ratsstraße 25
99974 Mühlhausen
Stiftungszweck:

§2

Stiftungszweck

 

(1) Die Stiftung fördert insbesondere die Geschichtsforschung der Stadt Nordhausen, der früheren Grafschaften Stolberg und Hohnstein, der Fürstentümer Schwarzburg, der Stadt Mühlhausen und des Harzgebietes sowie der Reichstädte bis 1900, die Forschung über Friedrich Christian Lesser und seine Familie und Vorfahren sowie den Erhalt von Denkmälern. Soweit Gebiete nach Satz 1 behandelt werden, kann die Stiftung auch Geschichtsforschung der früheren wettinischen Gebiete unterstützen. Der Mühlhäuser Arbeitskreis für Reichsstadtgeschichte ist auch nach dem Tod von Herrn Andreas Lesser über mehrere Jahre mit zusammen € 100.000 zu unterstützen. Hierfür hat Herr Lesser in 2016 das Grundstockvermögen um € 100.000 erhöht. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen im Rahmen des § 2 (1)

verwirklicht (6.-7. nur für die Gebiete nach § 2(1) Satz 1):

1. Herausgabe eigener Schriften.

2. Zuschüsse zu Sachkosten wissenschaftlicher Arbeiten (u.a. Master-, Doktorarbeiten bzw. Habilitationsschriften).

3. Promotions- und Post-Doc-Stipendien.

4. Durchführung bzw. Förderung von wissenschaftlichen Tagungen.

5. Auslobung eines Schüler-Geschichtspreises.

6. Erhaltung von Denkmalen.

7. Archäologische Ausgrabungen

8. Das Friedrich-Christian-Lesser-Kolleg.

9. Ausstellungen zu stadtgeschichtlichen Themen.

(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Vertretungsberechtigung:

§ 6

Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind

1. der Stiftungsvorstand

2. der Stiftungsrat.

(2) ...

 

§ 7

Stiftungsvorstand

(1) Der Stiftungsvorstand besteht in der Regel aus einem Mitglied, ein Stellvertreter kann be-

stimmt bzw. gewählt werden. Sie müssen entweder eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (Master-Niveau) im Bereich der Geschichte nachweisen oder ein Nachfahre von Herrn Andreas Lesser sein.

(2) Im Übrigen erfolgt die Wahl des Vorstandes durch den Stiftungsrat auf die Dauer von drei Jahren. Sie bedarf der Stimmen aller Mitglieder. Der Stiftungsrat kann einen Vorstand, der nicht Abkömmling ist, jederzeit abwählen, allerdings nur im Wege der gleichzeitigen Neuwahl. Im Falle, dass das Amt des Vorstandes sonst frei wird, hat eine Neuwahl binnen dreier Monate zu erfolgen.

(3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, wobei der Stell-vertreter im Innenverhältnis nur vertretungsberechtigt ist, wenn der erste für mindestens einen Monat verhindert ist.

(4) Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Stiftungsrat umgehend Kenntnis zu geben.

Organe
Stiftungsvorstand

Mitglieder: 1

Stiftungsrat

Mitglieder: 6-8

Tag der Errichtung:
22.12.2000
Satzung geändert am:
19.07.2002, 12.05.2004, 24.10.2012, 23.10.2017

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
556
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
22.12.2000
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2

Freiwillige Angaben

Stiftungstätigkeit

Gemeinnützigkeit:
anerkannt
Fördermöglichkeiten:
Promotionsstipendien zur Geschichte Nordthüringens
Fördergebiet:
regional
Förderbereiche:
Wissenschaft/Forschung
Denkmalschutz

Kontaktdaten

Telefon:
089/2166880
Fax:
089/21668879

Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.

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