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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Stiftung "Kinderhaus von Wintzingerode"

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Stiftung "Kinderhaus von Wintzingerode"
Sitz:
Auleben
Anschrift
Karl-Liebknecht-Straße 12
99765 Heringen/Helme OT Auleben
Stiftungszweck:

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen

(1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat und die

Familienversammlung können als weitere Organe zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens,

wenn die familiären Voraussetzungen dafür gegeben sind, eingerichtet werden.

 

§9 Stiftungsvorstand

(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern.

(2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder

abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der StifterGordon Speda

über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes.

(3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen

Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung

erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.

(4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die

Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind dieSteerMitglieder des Stiftungsvorstands,

handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung

gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand

vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifter aus dem

Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit

einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder, sofern

eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des

Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von

den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

(5) Der erste Vorstand besteht aus den StifternGordon und Michaela Theresia Speda.

(6) Gordon Speda ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des

Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem

Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB

befreit.

(7) Michaela Theresia Speda ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und

die Stellvertretung vonGordon Speda sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des

Stiftungsvorstandes. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des

Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein den

Stiftern, solange sie Mitglieder des Stiftungsvorstands sind, und zwar auch dann, wenn sie

weitere Vorstandsmitglieder berufen haben. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind

diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung

über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge

bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit der Stifter für ebendiese Angelegenheiten nicht

eingeschränkt.

Vertretungsberechtigung:

§ 6

Organ der Stiftung

(1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. Zusätzlich kann vom Vorstand ein Rechnungsführer bestellt werden.

(2) ...

 

§7

Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.

Mitglieder des Vorstands sind:

a) der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Auleben, der grundsätzlich der Vorsitzende ist.

b) der für Auleben zuständige Gemeindepfarrer, der sich durch ein Mitglied des

Gemeindekirchenrates, mit Wohnsitz in Auleben, vertreten lassen kann. Diese handelnde

Person ist der stellvertretende Vorsitzende.

c) der/die Leiter/in der Kindertagesstätte ¿Kinderhaus von Wintzingerode¿.

(2) ...

 

§ 8

Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten die Stiftung gemeinsam.

(2) ...

Organe
Vorstand

Mitglieder: 3

Tag der Errichtung:
03.07.1950
Satzung geändert am:
03.07.1950; 23.12.2015

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
492
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
06.07.1950
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2

Freiwillige Angaben

Stiftungstätigkeit

Gemeinnützigkeit:
anerkannt
Fördermöglichkeiten:
Fördergebiet:
-
Förderbereiche:
-

Kontaktdaten

Telefon:
0173/5620367
Fax:
03631/479041

Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.

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