Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
99096 Erfurt
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung hat den Zweck,
1. blinden Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen in besonderen Lebenssituationen zusätzliche finanzielle Unterstützungen zu gewähren, um bei ihnen besondere soziale Härtesituationen trotz aller vorgesehenen staatlichen Hilfen abzumildern,
2. die Arbeit von Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen,
3. blinden und sehbehinderten Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu vermitteln oder anzubieten,
4. die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die blinde und sehbehinderte Menschen oder deren Angehörige betreuen oder beraten sowie deren kontinuierliche Zusammenarbeit zu unterstützen,
5. den Aufbau eines landesweiten Hilfs- und Serviceangebotes zu unterstützen.
§ 6 Organ
(1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
...
§ 7 Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. ...
§ 8 Aufgaben des Stiftungsrates
(1) Der Stiftungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(2) Die Mitglieder des Stiftungsrates wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. ...
§ 10
Vertretungsbefugnis
Der Vorsitzende des Stiftungsrates, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er kann die Vertretungsbefugnis generell, zeitlich befristet oder für den Einzelfall auf ein weiteres Stiftungsratsmitglied, den Geschäftsführer oder einen anderen Mitarbeiter der Stiftung übertragen.
Mitglieder: 7
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.