Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Bildung für Thüringen
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
99086 Erfurt
§2
Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnütziger Zweck der
Stiftung ist die Förderung der Bildung.
(2) Die Stiftung erfüllt diesen Zweck durch die Förderung der Zusammenarbeit von Schule und
Wirtschaft sowie der Bildung in den Fachbereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaft, Technik(MINT-Bildung) für Kinder und Jugendliche als
Schlüsselqualifikationen einer zukunftsorientierten Bildung. DieMINT-Bildung umfasst alle
Entwicklungsstufen der Bildungskette (Kita/Schule), sie soll Interesse, fundierte Kenntnisse
vermitteln und begabte/besonders interessierte Kinder und Jugendlich frühzeitig und
kontinuierlich fördern.
(3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch
(a) die Förderung von Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung und Schulentwicklung;
(b) Projekte an allen Schularten, die der Berufswahl- und Studienwahlvorbereitung
dienen sowie der Potentialanalyse;
(c) Projekte mit Kindertagesstätten und Schulen aller Schularten;
(d) Begabungs- und Engagementförderung (besonders Talentierte, Leistungsbereite
oder Engagierte).
(4) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck selbst, durch eigene Projekte, oder in Form der
Mittelzuwendung (personell, materiell, finanziell, sächlich) an andere steuerbegünstigte
Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke. Die Mittelzuwendung gemäß § 58 Nr. 1 AOdarf auch
zugunsten anderer Zwecke als dem Satzungszweck der Stiftung erfolgen, soweit durch die
Förderung inhaltlich Stiftungszwecke erfüllt werden.
(5) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften zur Verfügung stellen.
§ 7 Organe der Stiftung
(1) Zwingendes Organ der Stiftung ist der Vorstand.
...
(3) Solange ein Kuratorium nicht eingesetzt ist, werden die statutarischen Rechte und Pflichten des Kuratoriums vom Stifter (Vorstand des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft e. V.) wahrgenommen. Beschlussfassungen des Kuratoriums werden durch die Zustimmung des
Stifters ersetzt.
(4) Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Sie haben Anspruch auf
Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen. Zeitaufwand
wird nicht entgolten. Ihnen dürfen keine Vermögensteile aus Mitteln der Stiftung
zugewendet werden.
§ 8 Vorstand
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Geschäftsführer des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft e. V. als geborenem Mitglied und zwei bis vier weiteren Mitgliedern, die vom Stifter (§ 7 Absatz 3) bzw. vom Kuratorium für eine einheitliche Amtszeit von fünf Jahren
bestellt werden.
...
§ 9
Rechte und Pflichten des Vorstands
(1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
(2) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Ihnen kann vom Stifter (§ 7 Absatz 3) bzw. vom Kuratorium für einzelne oder wiederkehrende Rechtsgeschäfte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Im Übrigen vertreten zwei Mitglieder des Vorstandes die Stiftung gemeinschaftlich. Intern gilt als vereinbart, dass zunächst der Vorsitzende die Stiftung vertritt und nur im Falle dessen
Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende und nur bei dessen Verhinderung zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
...
Mitglieder: 5
Mitglieder: 5
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.