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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Bürgerstiftung Unstrut-Hainich

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Bürgerstiftung Unstrut-Hainich
Sitz:
Mühlhausen
Anschrift
Untermarkt 18
99974 Mühlhausen
Stiftungszweck:

§ 2 Zweck der Stiftung

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung

- von Bildung und Erziehung

- von Kunst und Kultur

im Landkreis Unstrut-Hainich zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen.

(3) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst, Kultur, Bildung und Erziehung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

b) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen.

c) die Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszweckes.

d) die Trägerschaft von Veranstaltungen auf den Gebieten der bildenden Künste, der Literatur, des Theaters und der Musik.

e) die Förderung von Einrichtungen und Projekten im Bereich der Bildung und Erziehung.

f) die Schaffung und Unterstützung lokaler Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen.

g) die Förderung des öffentlichen Meinungsaustausches im Bereich der Stiftungszwecke.

h) die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der in § 2 Nr. 2 genannten Zwecke zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls solche Zwecke verfolgen.

i) die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Ergebnisse der Stiftungsarbeit durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit

(4) Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.

Vertretungsberechtigung:

§ 5

Organe der Stiftung

 

(1) Organe der Stiftung sind

a) der Stiftungsvorstand

b) der Stiftungsrat

c) die Stifterversammlung

(2) ¿

 

 

§ 6

Stiftungsvorstand

 

(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus sechs Personen. Geborenes Mitglied des Stiftungsvorstandes ist der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises. Der Landrat fungiert, als geborenes Mitglied, gleichzeitig als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. (...) Die Sparkasse entsendet einen Mitarbeiter in den Stiftungsvorstand. Die vier weiteren Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden vom Stiftungsrat für die Dauer von vier Jahren gewählt (...)

(2) ¿ (5) ¿

 

 

§ 8

Aufgaben des Stiftungsvorstandes

 

(1) ¿ (2) ...

(3) Die Stiftung wird durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

(4) ¿ (6) ¿

 

Organe
Vorstand

Mitglieder: 6

Stiftungsrat

Mitglieder: 8

Stifterversammlung

Mitglieder: unbegrenzt

Tag der Errichtung:
03.12.2001
Satzung geändert am:
31.03.2003

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
872
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
06.12.2001
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2

Freiwillige Angaben

Stiftungstätigkeit

Gemeinnützigkeit:
anerkannt
Fördermöglichkeiten:
Fördergebiet:
regional
Förderbereiche:
Bildung/Erziehung
Kunst/Kultur

Kontaktdaten

Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.

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