Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
NATURstiftung David. Die Stiftung des BUND Thüringen
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
99084 Erfurt
§ 2 Zweck der Stiftung
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes.
3. Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: a) Förderung aus den Erträgen des zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung bestehenden Grundstockvermögens (Erstausstattung), die ausschließlich in den neuen Bundesländern vorzunehmen ist:
-Konzipierung und Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung und Erprobung zukunftsorientierter, umwelt- und naturschonender Energien,
-Konzipierung und Durchführung von Projekten zur Energieeinsparung,
-Konzipierung und Durchführung von Projekten, welche unmittelbar dem Naturschutz dienen,
- Beschaffung und Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Durchführung von Projekten im Sinne des Absatz 3 a).
Weiterhin gelten die die Stiftung betreffenden Bestimmungen (Punkt 3.) des Vergleichsvertrages vom 06. 03. 1997 zwischen dem BUND Landesverband Thüringen und der VEAG Vereinigte Energiewerke AG, die Bestandteil dieser Satzung sind. Insbesondere ist bei der Entscheidung über Projektförderungen § 11 Absatz 2 dieser Satzung zu beachten.
b) Förderung aus Mitteln, die nicht die Erträge des Grundstockvermögens (Erstausstattung) betreffen, sondern aus späteren Zuwendungen an die Stiftung oder aus sonstigen Einnahmen der Stiftung stammen. Diese Förderungsmaßnahmen können im gesamten Bundesgebiet und im Ausland verwirklicht werden:
-Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur praktischen Anwendung und Umsetzung ökologischer Erkenntnisse in allen für den Umwelt- und Naturschutz maßgeblichen Bereichen, wie beispielsweise Reinhaltung von Luft und Wasser, Verbesserung des Tier- und Pflanzenschutzes sowie der Landschaftspflege, Bekämpfung des Lärms, Abfallbeseitigung, Immissionsschutz u.ä.,
-Förderung der Umweltbildung durch Verbreitung von Erkenntnissen über die Umweltgefährdung und ökologische Zusammenhänge in der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen von Veröffentlichungen und Informationsveranstaltungen,
-Beschaffung und Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Durchführung von Projekten im Sinne des Absatz 3 b).
4. Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1, Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
5. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden
§ 6 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind das Präsidium und das Kuratorium.
§ 7 Zusammensetzung des Präsidiums
1. Das Präsidium besteht aus fünf Personen. Mindestens eine Person sollte dem Landesvorstand des Stifters angehören und eine weitere Person sollte ein vom Landesvorstand benanntes Mitglied des BUND Thüringen sein.
2. Das erste Präsidium wird vom Stifter berufen. ...
§ 8 Rechte und Pflichten des Stiftungspräsidiums
1. Das Präsidium vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Es handelt durch seine(n) Präsidentin/Präsidenten oder durch die/den Vizepräsidentin/Vizepräsidenten. ...
Mitglieder: 5
Mitglieder: 7-12
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 2
Freiwillige Angaben
Stiftungstätigkeit
andere gemeinnützige Zwecke
Kontaktdaten
Hinweis: Alle Daten basieren auf freiwilligen Angaben der Stiftung. Für die Richtigkeit ist allein die Stiftung verantwortlich.