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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Stiftung Landschaftspark Nohra

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Stiftung Landschaftspark Nohra
Sitz:
Nohra
Anschrift
Stiftung Landschaftspark Nohra
An der Erfurter Straße 1d
99428 Grammetal OS Nohra
Stiftungszweck:

§2 Stiftungszweck

 

(1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Gesundheitsfürsorge und Mildtätigkeit. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, betreibt Jugend- und Altenhilfe, dient der Förderung von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Umwelt-, Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, dem Tierschutz, dem Wohlfahrtswesen, sie dient der Förderung des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich zurzeit auf die Region Nohra in Thüringen. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen durch

Satzungsänderung ist möglich.

 

(2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden sowohl die stiftungseigenen Immobilien zwecks Betätigung im Sinne des Stiftungszweckes zugunsten des geförderten Personenkreises genutzt, wie auch die Erträge aus den Mieten dieser und der weiteren eventuell zugestifteten Grundstücke. Dabei erstreckt sich die Einbeziehung der Liegenschaften sowohl auf frühere gemeindeeigene wie auch auf von Dritten erworbene und zugestiftete Grundstücke und sonstige Vermögenswerte. Sollte die Gemeinde Nohra durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolger in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Nohra.

 

(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

 

1. Erhaltung, Förderung und Entwicklung des Landschaftsparkes Nohra-Nord sowie deren

Umgebung als Naherholungsgebiet, Naturschutzgebiet, insbesondere als Vogel- und

Pflanzenschutzgebiet sowie zur Erfüllung der Stiftungszwecke;

 

2. Unterstützung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und

Naturschutzes, so etwa

 

3. Förderung des Natur- und Artenschutzes durch die lokale Biodiversität sowie Zucht und

Erhaltung alter heimischer Haustierrassen und Pflanzensorten sowie Bewahrung der

Charakteristik der Biotope (Lebensräume), des Landschaftsparks in seinen über

Jahrhunderte gewachsenen Strukturen zum Schutz selten gewordener Tiere und

Pflanzen;

 

4. Erhaltung von Lebensräumen für weitgehend ausgestorbene und abhanden

gekommene Tierarten (z. B. Wendehals, Neuntöter, Steinschmätzer, Braunkehlchen,

Schwarzkehlchen und Grauammer, Gartenrotschwanz, Steinkauz). Im Hinblick auf den

letztgenannten Steinkauz soll eine großflächige Anlage und Fluren für dessen

Ansiedlung und Überleben errichtet werden.

 

5. Vermittlung des Natur- und Umweltgedankens an künftige Generationen sowie

Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der

Landschaftspflege;

 

6. Erforschung der Geschichte der Orte Nohra und Ulla sowie ein Informationszentrum

über den Bereich einschließlich eines Museums für traditionelles Handwerk bzw.

Kunsthandwerk in Thüringen sowie Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege

im Bereich der Gemeinde Nohra durch Unterstützung derartiger Veranstaltungen und

Vereine;

 

7. Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen (Sporthalle,

Schwimmbäder, Sportplätze usw.) und Öffnung für die gesamte Bevölkerung sowie

Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten für alle

Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse und

sonstige Sportarten);

 

8. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz,

Einrichtungen und Gebäude sowie Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude und

Anlagen sowie deren artgerechte Nutzung;

 

9. Unterstützung von Bildungs- und Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und

Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von

Einzelprojekten, Materialbeschaffung und Unterstützung von Exkursionen,

Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. Eingeschlossen kann auch die

finanzielle Hilfe bei der Aufbringung von Personalkosten sein. Förderung der

künstlerischen Ausbildung und Erziehung der Jugend.; Schaffung von

Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen und

Bildungseinrichtungen sowie Spielplätze usw.; Ermöglichung der Teilnahme von

Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Gemeinde.

 

10. Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen,

insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines

menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen

Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften.

Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des

Lebensumfeldes hilfreich sein; Serviceleistungen, um die Mobilität älterer und

behinderter Menschen zu gewährleisten (z. B. Fahrdienste u. ä.); Dienstleistungen im,

Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf,

Essensversorgung usw.;

 

11. Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes für die Ansiedlung junger Familien sowie

Unterstützung junger Familien hinsichtlich sozialer, kultureller und gesellschaftlicher

Bedürfnisse. Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten, um in der Gemeinde die

Bürger an derartige Stiftungsziele heranzuführen (Ausstellung, Konzerte, Lesungen,

Vorträge, usw.)

 

12. Schaffung eines barrierefreien Gemeindegebietes und Unterkunftsmöglichkeiten für

behinderte Menschen (barrierefreies Wohnen);

 

13. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen;

 

14. lnitiierung von Forschung auf den vorgenannten Gebieten, insbesondere durch die

Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung

von Projekten, die die Ursachen und Heilungsmöglichkeiten bei Behinderung

wissenschaftlich erforschen sowie Förderung von Wissenschaft und

Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes; Durchführung und

Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien, die der Weiterentwicklung und

Ursachenforschung auf den vorgenannten Gebieten betreffen;

 

15. Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen auf den Gebieten des

Stiftungszweckes;

 

16. Senkung der Energiekosten in den dem Stiftungszweck, insbesondere der

Unterstützung der begünstigten Personen dienenden Baulichkeiten durch Einsatz

alternativer und erneuerbarer Quellen, um damit gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

 

Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Eine Übernahme von hoheitlichen oder Pflichtaufgaben der Gemeinde ist vom Stiftungszweck nicht erfasst.

 

(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,

Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls

steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung steilen. Vornehmlich können

die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften

betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.

 

(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen

entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.

 

(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch

auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Vertretungsberechtigung:

§ 7 Stiftungsorgane

 

(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden

Gremien ist ausgeschlossen.

 

...

§ 8 Vorstand

...

 

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung

gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern

gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und

Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem

weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw.. bei Verhinderung

des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.

 

...

 

Organe
Vorstand

Mitglieder: 5

Kuratorium

Mitglieder: 5 - 25

Tag der Errichtung:
04.12.2012

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
978
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
12.12.2012
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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