Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Landschaftspark Nohra
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
An der Erfurter Straße 1d
99428 Grammetal OS Nohra
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Gesundheitsfürsorge und Mildtätigkeit. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, betreibt Jugend- und Altenhilfe, dient der Förderung von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Umwelt-, Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, dem Tierschutz, dem Wohlfahrtswesen, sie dient der Förderung des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich zurzeit auf die Region Nohra in Thüringen. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen durch
Satzungsänderung ist möglich.
(2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden sowohl die stiftungseigenen Immobilien zwecks Betätigung im Sinne des Stiftungszweckes zugunsten des geförderten Personenkreises genutzt, wie auch die Erträge aus den Mieten dieser und der weiteren eventuell zugestifteten Grundstücke. Dabei erstreckt sich die Einbeziehung der Liegenschaften sowohl auf frühere gemeindeeigene wie auch auf von Dritten erworbene und zugestiftete Grundstücke und sonstige Vermögenswerte. Sollte die Gemeinde Nohra durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolger in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Nohra.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Erhaltung, Förderung und Entwicklung des Landschaftsparkes Nohra-Nord sowie deren
Umgebung als Naherholungsgebiet, Naturschutzgebiet, insbesondere als Vogel- und
Pflanzenschutzgebiet sowie zur Erfüllung der Stiftungszwecke;
2. Unterstützung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und
Naturschutzes, so etwa
3. Förderung des Natur- und Artenschutzes durch die lokale Biodiversität sowie Zucht und
Erhaltung alter heimischer Haustierrassen und Pflanzensorten sowie Bewahrung der
Charakteristik der Biotope (Lebensräume), des Landschaftsparks in seinen über
Jahrhunderte gewachsenen Strukturen zum Schutz selten gewordener Tiere und
Pflanzen;
4. Erhaltung von Lebensräumen für weitgehend ausgestorbene und abhanden
gekommene Tierarten (z. B. Wendehals, Neuntöter, Steinschmätzer, Braunkehlchen,
Schwarzkehlchen und Grauammer, Gartenrotschwanz, Steinkauz). Im Hinblick auf den
letztgenannten Steinkauz soll eine großflächige Anlage und Fluren für dessen
Ansiedlung und Überleben errichtet werden.
5. Vermittlung des Natur- und Umweltgedankens an künftige Generationen sowie
Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der
Landschaftspflege;
6. Erforschung der Geschichte der Orte Nohra und Ulla sowie ein Informationszentrum
über den Bereich einschließlich eines Museums für traditionelles Handwerk bzw.
Kunsthandwerk in Thüringen sowie Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege
im Bereich der Gemeinde Nohra durch Unterstützung derartiger Veranstaltungen und
Vereine;
7. Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen (Sporthalle,
Schwimmbäder, Sportplätze usw.) und Öffnung für die gesamte Bevölkerung sowie
Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten für alle
Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse und
sonstige Sportarten);
8. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz,
Einrichtungen und Gebäude sowie Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude und
Anlagen sowie deren artgerechte Nutzung;
9. Unterstützung von Bildungs- und Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und
Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von
Einzelprojekten, Materialbeschaffung und Unterstützung von Exkursionen,
Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. Eingeschlossen kann auch die
finanzielle Hilfe bei der Aufbringung von Personalkosten sein. Förderung der
künstlerischen Ausbildung und Erziehung der Jugend.; Schaffung von
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen und
Bildungseinrichtungen sowie Spielplätze usw.; Ermöglichung der Teilnahme von
Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Gemeinde.
10. Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen,
insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines
menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen
Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften.
Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des
Lebensumfeldes hilfreich sein; Serviceleistungen, um die Mobilität älterer und
behinderter Menschen zu gewährleisten (z. B. Fahrdienste u. ä.); Dienstleistungen im,
Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf,
Essensversorgung usw.;
11. Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes für die Ansiedlung junger Familien sowie
Unterstützung junger Familien hinsichtlich sozialer, kultureller und gesellschaftlicher
Bedürfnisse. Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten, um in der Gemeinde die
Bürger an derartige Stiftungsziele heranzuführen (Ausstellung, Konzerte, Lesungen,
Vorträge, usw.)
12. Schaffung eines barrierefreien Gemeindegebietes und Unterkunftsmöglichkeiten für
behinderte Menschen (barrierefreies Wohnen);
13. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen;
14. lnitiierung von Forschung auf den vorgenannten Gebieten, insbesondere durch die
Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung
von Projekten, die die Ursachen und Heilungsmöglichkeiten bei Behinderung
wissenschaftlich erforschen sowie Förderung von Wissenschaft und
Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes; Durchführung und
Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien, die der Weiterentwicklung und
Ursachenforschung auf den vorgenannten Gebieten betreffen;
15. Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen auf den Gebieten des
Stiftungszweckes;
16. Senkung der Energiekosten in den dem Stiftungszweck, insbesondere der
Unterstützung der begünstigten Personen dienenden Baulichkeiten durch Einsatz
alternativer und erneuerbarer Quellen, um damit gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Eine Übernahme von hoheitlichen oder Pflichtaufgaben der Gemeinde ist vom Stiftungszweck nicht erfasst.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung steilen. Vornehmlich können
die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften
betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen
entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch
auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
§ 7 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden
Gremien ist ausgeschlossen.
...
§ 8 Vorstand
...
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung
gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern
gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und
Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem
weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw.. bei Verhinderung
des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.
...
Mitglieder: 5
Mitglieder: 5 - 25
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.