Thüringer Stiftungsverzeichnis
Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.
Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.
Stiftung Zukunft für Bad Tabarz
Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1
Grunddaten
Friedensweg 15
99891 Bad Tabarz
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung bezweckt die Entfaltung und Unterstützung von heimatpflegerischen, kulturellen,
sportlichen und umweltschützerischen Aktivitäten in Bad Tabarz und die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich räumlich auf das Gemeindegebiet von Bad Tabarz.
(2) Sollte die Gemeinde Bad Tabarz nach Zusammenschluss mit anderen Gemeinden nicht mehr
selbständig existieren, erfolgt die Erfüllung der Stiftungszwecke in einer räumlichen Begrenzung auf das
Gemeindegebiet zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Erhaltung und Gestaltung des Lebens im ländlichen Raum durch Schaffung fehlender und
Verbesserung sowie Sicherung bestehender infrastruktureller Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugendarbeit, Senioren- und Kinderbetreuung.
2. Förderung von naturschützerischen und landschaftspflegerischen Projekten im Sinne der
kommunalen Agenda 21 zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch
Nutzung alternativer Energiequellen.
3. Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und des örtlichen Brauchtums sowie
Förderung von Kunst und Kultur zur Entwicklung eines vielfältigen Kulturangebotes.
4. Förderung aller Maßnahmen, die der Erhaltung und Weiterentwicklung von Bad Tabarz zum
attraktiven Gemeinwesen für die ortsansässige Bevölkerung, für zuziehende Neubürger und der
Allgemeinheit dienen.
Soweit nach den vorstehenden Stiftungszwecken die Unterstützung der Gemeinde Bad Tabarz oder anderer Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, verwirklicht werden
soll, versteht sich die Stiftung als Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Beschaffung
und Zuwendung entsprechender Mittel ist ein weiterer Satzungszweck.
Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Soweit
die Erträge aus dem anfänglichen Stiftungsvermögen nicht zur Erfüllung aller Stiftungszwecke
hinreichen, sollen zunächst entsprechend der Finanzlage der Stiftung unter Einbeziehung von Spenden
diejenigen Zwecke vorrangig gefördert werden, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am
effektivsten zu verwirklichen sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.
(4) Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen
heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur
Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung
abzuführen sind.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet
der Vorstand nach billigem Ermessen. Zuwendungen an Dritte, die eine dem Stiftungszweck unterfallende Maßnahme durchführen, werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen steht den durch die Stiftung Begünstigten nicht
zu.
§ 7 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist
ausgeschlossen.
(2) Die Amtszeit der Organmitglieder beträgt fünf Jahre. Dies gilt nicht für die geborenen Mitglieder des
Vorstandes und des Kuratoriums. Anschließende Wiederberufung ist möglich.Anstelle eines während der Amtszeit ausgeschiedenen Organmitglieds ist für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied durch die nach der Satzung berufungsbefugten Organe zu berufen. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort.
...
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Hierbei ist der
Bürgermeister Kraft Amtes ein Vorstandsmitglied oder sein gesetzlicher Stellvertreter bzw. eine von ihm
bestimmte Person. Hierzu ist die Abgabe einer Amtsannahmeerklärung Bedingung. Weiterhin wird ein
Mitglied des Gemeinderates Vorstandsmitglied. Das Mitglied des Gemeinderates wird vom Gemeinderat gewählt.
(2) Ansonsten werden die Vorstandsmitglieder durch das Kuratorium gewählt. Der Vorstand wählt aus
seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und
außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsbefugnis.
...
Mitglieder: 3-5
Mitglieder: 5-20
Weitere Angaben
Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.