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Thüringer Stiftungsverzeichnis

Mit dem Thüringer Stiftungsverzeichnis erhalten Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über die rechtsfähigen Stiftungen, die mit ihrem Sitz in Thüringen angesiedelt sind, zu verschaffen. Hier können Sie nach allen Stiftungen eines Landkreises, nach Stiftungen eines bestimmten Zwecks oder nach Stiftungen mit Sitz an einem Ort suchen. Die Volltextsuche findet den gesuchten Begriff im gesamten Bestand der Datenbank. Geben Sie dafür bitte den Suchbegriff oder Teile des Suchbegriffs ein. Die Ergebnisse Ihrer Suche finden Sie unterhalb der Karte. Wenn Sie eine Nummer in der Karte anklicken, werden die Daten der Stiftung ebenfalls unterhalb der Karte angezeigt.

Die rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen werden ebenfalls im Stiftungsverzeichnis geführt, jedoch auf den Internet-Seiten des Freistaats Thüringen nur angezeigt, wenn die Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorliegt. Informationen zu kirchlichen Stiftungen können Sie entweder bei den zuständigen Kirchenbehörden oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Diese Suchfunktion bezieht sich nur auf freiwillige Angaben der Stiftungen. Alternativ können Sie für die Suche nach bestimmten Stiftungszwecken auch die Volltextsuche nutzen, in dem Sie einen konkreten Zweck eingeben.

Stiftung Zukunft für Bad Tabarz

Thüringer Stiftungsverzeichnis - Verzeichnisblatt 1

Grunddaten

Name der Stiftung:
Stiftung Zukunft für Bad Tabarz
Sitz:
Bad Tabarz
Anschrift
c/o Dieter Hellmann
Friedensweg 15
99891 Bad Tabarz
Stiftungszweck:

§2 Stiftungszweck

 

(1) Die Stiftung bezweckt die Entfaltung und Unterstützung von heimatpflegerischen, kulturellen,

sportlichen und umweltschützerischen Aktivitäten in Bad Tabarz und die Förderung der Jugend- und

Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege.

Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich räumlich auf das Gemeindegebiet von Bad Tabarz.

 

(2) Sollte die Gemeinde Bad Tabarz nach Zusammenschluss mit anderen Gemeinden nicht mehr

selbständig existieren, erfolgt die Erfüllung der Stiftungszwecke in einer räumlichen Begrenzung auf das

Gemeindegebiet zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung.

 

(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

1. Erhaltung und Gestaltung des Lebens im ländlichen Raum durch Schaffung fehlender und

Verbesserung sowie Sicherung bestehender infrastruktureller Einrichtungen in den Bereichen

Sport, Jugendarbeit, Senioren- und Kinderbetreuung.

2. Förderung von naturschützerischen und landschaftspflegerischen Projekten im Sinne der

kommunalen Agenda 21 zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch

Nutzung alternativer Energiequellen.

3. Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und des örtlichen Brauchtums sowie

Förderung von Kunst und Kultur zur Entwicklung eines vielfältigen Kulturangebotes.

4. Förderung aller Maßnahmen, die der Erhaltung und Weiterentwicklung von Bad Tabarz zum

attraktiven Gemeinwesen für die ortsansässige Bevölkerung, für zuziehende Neubürger und der

Allgemeinheit dienen.

Soweit nach den vorstehenden Stiftungszwecken die Unterstützung der Gemeinde Bad Tabarz oder anderer Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, verwirklicht werden

soll, versteht sich die Stiftung als Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Beschaffung

und Zuwendung entsprechender Mittel ist ein weiterer Satzungszweck.

Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Soweit

die Erträge aus dem anfänglichen Stiftungsvermögen nicht zur Erfüllung aller Stiftungszwecke

hinreichen, sollen zunächst entsprechend der Finanzlage der Stiftung unter Einbeziehung von Spenden

diejenigen Zwecke vorrangig gefördert werden, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am

effektivsten zu verwirklichen sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.

 

(4) Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen

heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten

Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur

Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung

abzuführen sind.

 

(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet

der Vorstand nach billigem Ermessen. Zuwendungen an Dritte, die eine dem Stiftungszweck unterfallende Maßnahme durchführen, werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen steht den durch die Stiftung Begünstigten nicht

zu.

Vertretungsberechtigung:

§ 7 Stiftungsorgane

 

(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist

ausgeschlossen.

(2) Die Amtszeit der Organmitglieder beträgt fünf Jahre. Dies gilt nicht für die geborenen Mitglieder des

Vorstandes und des Kuratoriums. Anschließende Wiederberufung ist möglich.Anstelle eines während der Amtszeit ausgeschiedenen Organmitglieds ist für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied durch die nach der Satzung berufungsbefugten Organe zu berufen. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort.

 

...

 

§ 8 Vorstand

 

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Hierbei ist der

Bürgermeister Kraft Amtes ein Vorstandsmitglied oder sein gesetzlicher Stellvertreter bzw. eine von ihm

bestimmte Person. Hierzu ist die Abgabe einer Amtsannahmeerklärung Bedingung. Weiterhin wird ein

Mitglied des Gemeinderates Vorstandsmitglied. Das Mitglied des Gemeinderates wird vom Gemeinderat gewählt.

(2) Ansonsten werden die Vorstandsmitglieder durch das Kuratorium gewählt. Der Vorstand wählt aus

seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und

außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsbefugnis.

 

...

Organe
Vorstand

Mitglieder: 3-5

Kuratorium

Mitglieder: 5-20

Tag der Errichtung:
12.12.2012
Satzung geändert am:
30. November 2020

Weitere Angaben

Verzeichnisnummer:
980
Rechtsnatur:
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsfähigkeit seit:
13.12.2012
Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
aktiv

Hinweis: Die Angaben beruhen auf Meldungen der Stiftung zum Stiftungsverzeichnis. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nach § 5 Abs. 6 des Thüringer Stiftungsgesetzes nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

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